Bei einem Abschluss in Kombination mit der Hausratversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbares Schutzschild für Ihren Alltag. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen versehentlich einen Schaden – sei es ein Missgeschick bei Freunden, das Zerbrechen eines wertvollen Gegenstands oder verletzen jemanden bei einem Unfall. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung und übernimmt die finanziellen Folgen des verursachten Schadens. Sie bewahrt Sie vor hohen Kosten und schützt Ihr Vermögen, indem sie für berechtigte Schadensersatzansprüche aufkommt. Egal, ob es um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geht – mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie rundum abgesichert und können sorglos durchs Leben gehen. Erfahren Sie jetzt, wie Sie sich und Ihre Familie optimal schützen können.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Personen-, Sach- und Tierschäden ab, die im Alltag entstehen können:
Personenschäden
Körperverletzungen, die Sie ungewollt anderen zufügen. Wir übernehmen unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Sachschäden
Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum anderer Personen. Zum Beispiel das Zerbrechen eines teuren Gegenstands oder Schäden an einem Fahrrad.
Vermögensschäden
Finanzielle Verluste durch einen versicherten Personen-, Sach- oder Tierschaden.
Tierschäden
Verletzung von Tieren anderer. Zum Beispiel verletzen Sie einen Hund, den Sie beim Abbiegen mit dem Velo übersehen haben.
Obhutsschäden
Schäden an fremden beweglichen Sachen, wie zum Beispiel Schäden an einem geliehenen Fahrrad oder einem geliehenen elektronischen Gerät.
Mieterschäden
Mieterschäden, wie beispielsweise das Zahnglas fällt ins Lavabo und hinterlässt Kratzer.
Schäden durch Kinder
Schäden, die durch Ihre minderjährigen Kinder verursacht werden, zum Beispiel eine kaputte Fensterscheibe beim Nachbarn.
Gefälligkeitsschäden
Schäden, die bei unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen, wie z.B. bei einem Umzug.
Die Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und Tierschäden, einschliesslich der daraus resultierenden Vermögensschäden, die Sie Dritten zugefügt haben. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter ist Teil der Grunddeckung. Auf Wunsch übernehmen wir auch Schäden ohne gesetzlichen Haftpflichtanspruch bei:
Die Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung beinhaltet bereits eine umfassende Absicherung gegen die wichtigsten Alltagsrisiken. Da jedoch jeder Mensch unterschiedliche Lebenssituationen und Bedürfnisse hat, gibt es viele individuelle Risiken, die über die Grunddeckung hinausgehen. Genau deshalb bieten wir Ihnen flexible Zusatzdeckungen an, die Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf auswählen können, um Ihre Versicherung optimal an Ihre Lebensumstände anzupassen.
Einzeln oder mehrere Personen
Wenn Sie eine Einzelpersonen-Versicherung beantragt haben, besteht der Versicherungsschutz nur für Sie als Versicherungsnehmer.
In der Mehrpersonen-Versicherung sind alle Personen – unabhängig vom Alter und der Erwerbssituation – automatisch versichert, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen oder als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren. Ebenfalls abgesichert sind Personen, wenn sie vorübergehend (bis 12 Monate) wegen eines Studiums, einer Lehre, Ferien oder einer Reise vom Haushalt getrennt sind. Eine namentliche Nennung der mitversicherten Personen im Vertrag ist nicht notwendig.
Darüber hinaus sind auch Minderjährige versichert, die sich vorübergehend bei Ihnen als Versicherungsnehmer aufhalten. Und Arbeitnehmer bzw. übriges Hilfspersonal, welches für Sie in Ihrem Haushalt bzw. auf Ihrem Grundstück Arbeiten verrichten.
Wenn Sie bislang als Single in Ihrem Haushalt gewohnt haben und nun mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammenziehen, bietet es sich an, Ihre Versicherung auf eine Mehrpersonen-Versicherung umzustellen. Die Privathaftpflichtversicherung der zugezogenen Person kann dann aufgehoben werden. Das ist praktisch und entlastet den Geldbeutel.
In einer Wohngemeinschaft (WG) können grundsätzlich alle Bewohner eine Mehrpersonen-Versicherung abschliessen. Der Versicherungsnehmer ist hierbei aber der alleinige Vertragspartner sowie Beitragszahler für den Gesamtbeitrag und muss anschliessend die WG-Mitbewohner um ihren Anteil bitten.
Schadensersatzansprüche von dritter Seite
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt verschiedene Kosten, die durch Schadensersatzansprüche Dritter entstehen, wenn Sie selbst unabsichtlich einen Schaden verursacht haben. Hier sind die wichtigsten Kostenarten, die abgedeckt werden:
Personenschäden
Kosten, die durch Verletzungen oder den Tod einer Person entstehen, wie z. B.:
Sachschäden
Kosten für die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter, wie z. B.:
Vermögensschäden
Folgeschäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen und zu einem finanziellen Verlust führen, wie z. B.:
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die gegen Sie erhoben werden. Dazu gehören:
Spezielle individuelle Zusatzdeckungen
Kosten, die durch Zusatzversicherungen gedeckt werden können, wie z. B.:
Variiert nach gewählter Deckung und Selbstbehalt
Die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz variieren je nach Versicherungsanbieter, Deckungssumme und Selbstbehalt. Im Durchschnitt liegen die jährlichen Prämien zwischen 100 und 200 Schweizer Franken. Der Selbstbehalt, also der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst tragen muss, kann je nach Vertrag unterschiedlich hoch sein, oft zwischen 0 und 500 CHF.
Bei der HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung gilt automatisch ein genereller Selbstbehalt von CHF 200. Ausgenommen hiervon sind die Zusatzdeckungen „Fremdlenker” sowie „Mieter Motorfahrzeuge von Carsharing-, Mietfahrzeuganbietern und Garagen, auch WG oder IG geteilte Motorfahrzeuge” mit einem Selbstbehalt von CHF 500.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben
In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie wird dringend empfohlen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts anderen Personen einen Schaden zufügen. Diese Schäden können schnell sehr teuer werden, insbesondere bei Personenschäden. Obwohl die Privathaftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, fordern viele Vermieter von ihren Mietern den Abschluss einer solchen Versicherung.
Absichtlich verursachte Schäden, etc.
Die Privathaftpflichtversicherung schließt bestimmte Schäden von der Deckung aus. Dazu gehören:
Kinder, die im selben Haushalt wohnen sind automatisch mitversichert.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kinder ab der Geburt in die Mehrpersonen-Versicherung mit aufzunehmen. Wenn Ihre Police bisher als Single-Police geführt wurde und nicht bereits beim Zusammenziehen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auf eine Mehrpersonen-Police umgestellt wurde, ist es wichtig, dies spätestens zur Geburt zu tun. So sind alle Personen in Ihrem Haushalt automatisch mitversichert. Sobald Ihre Kinder den Haushalt verlassen und an einer eigenen Wohnadresse leben, benötigen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
CHF 200.- pro Schadenereignis
Ohne abweichende Vereinbarung beträgt Ihr Selbstbehalt stets CHF 200.- pro Schadenereignis.
Bei den folgenden Zusatzbausteinen beträgt der Selbstbehalt abweichend CHF 500.-:
Grundsätzlich abgedeckt
Mieterschäden sind grundsätzlich durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ausgenommen hiervon sind
Zusatzdeckung "anvertraute Schlüssel"
Mit der Zusatzdeckung „anvertraute Schlüssel“ können Sie Ihrem Vermieter ganz beruhigt gegenübertreten. Selbst wenn er nach dem Diebstahl Ihres Haustürschlüssels auf den Ersatz der gesamten Schliessanlage drängt.
Zusatzdeckung "Fremdlenkerschutz"
Damit Sie auch in diesen Fällen Versicherungsschutz geniessen, benötigen Sie die Zusatzdeckung: Gelegentlicher Lenker fremder Motorfahrzeuge (Fremdlenker). Zu beachten hierbei ist die Begrenzung der Nutzung auf 25 Tage pro Kalenderjahr, dass die Motorfahrzeuge in der Schweiz, in Liechtenstein oder in der EU/EFTA immatrikuliert sein müssen und das Gesamtgewicht von 3500 kg nicht überschreiten.
Sofern Sie auch Fahrzeuge in einer Wohn- oder Interessengemeinschaft sowie Miet- oder Carsharing-Fahrzeuge gelegentlich lenken, sollten Sie diese Zusatzdeckung ebenfalls mit abschliessen.
Alle wichtigen Dokumente zur Privathaftpflichtversicherung auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern: