FAQ – wir beant­worten Ihre Fragen

Häufige Fragen zur Reiseversicherung
Die Ergebnisse werden sofort bei Eingabe angezeigt. Es werden alle Ergebnisse zu allen eingegebenen Begriffen angezeigt. Es werden auch Ergebnisse angezeigt, in denen der Suchbegriff Teil eines Wortes ist.

Buchungszeitpunkt & Verlängerung

Wann muss ich meine Reiseversicherung abschliessen?

Abschlussfristen variieren je nach Produkt

Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tagen nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Ansonsten kann eine Reiseversicherung jederzeit vor Reiseantritt gebucht werden.

Kann ich eine Reiseversicherung auch nach Reisebeginn abschliessen?

Hinweise für den Buchungszeitpunkt

Grundsätzlich können Reiseversicherungen nur vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden (bei einigen Reiseversicherungen gelten ggf. Ausnahmen).

Kann ich eine Reiseversicherung verlängern?

Bei Unregelmässigkeiten länger versichert

Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant und Sie haben dies nicht verschuldet, verlängert die HanseMerkur International Ihren Versicherungsschutz bis zur Beendigung Ihrer Reise. Die Jahres-Reiseversicherung (Travel 365) verlängert automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht rechtzeitig (einem Monat vor Inkrafttreten der Verlängerung) gekündigt wird.

Was ist der Unterschied zwischen der einmaligen Reiseversicherung und der Jahresreiseversicherung?

Schutz für 1 Reise bzw. beliebig viele Reisen in einem Jahr

Die einmalige Reiseversicherung (Travel / Travel Premium) bietet Schutz für genau eine Reise. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, bietet sich die Jahresreiseversicherung (Travel 365 / Travel 365 Premium) an.  

Definitionen & Reisearten

Wer gilt als Familie?

Familiendefinition

Als Familie gelten ein bis zwei Erwachsene sowie gegebenenfalls mitreisende Kinder bis zum 26. Geburtstag, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Wohnort, insgesamt jedoch nicht mehr als sieben Personen. Pro Familientarif müssen mindestens zwei Personen versichert werden.

Wie berechnet sich der Gesamtreisepreis?

Alle Kosten im Rahmen Ihrer Reise

Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, zum Beispiel Kosten für Hotel, Flug und Mietwagen.

Leistungen & Bedingungen

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Abhängig von der Art der Reiseversicherung

Der Versicherungsschutz beginnt in der Annullationsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung (Zustellung der Police vorausgesetzt). In allen anderen Versicherungen frühestens bei Reiseantritt (in der Auslandskrankenversicherung mit dem Grenzübertritt ins Ausland).

Besteht Versicherungsschutz bereits für die Hin- und Rückreise?

Beginn bei Reiseantritt

Ihr Versicherungsschutz beginnt bei der Annullationsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung – bei der Reiseversicherung mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder das gebuchte und versicherte Objekt betreten.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Vereinbarte Ablauftermine

Die Reiseversicherung für eine Einzelreise hat keine Kündigungsfristen. Die Versicherungen erlischt mit dem Ende der Reise. Jahresversicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden. 

In welchen Reiseversicherungen gibt es den Selbstbehalt?

Selbstbehaltsregelungen

Generell gibt es bei unseren Versicherungen keine Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Wer sind Risikopersonen?

Lösen den Versicherungsfall aus

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind nur die versicherte Person selbst, die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.

Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwartete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschliessend sind. Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen.

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet. 

Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. 

Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert. 

Nicht als Behandlung zählen regelmässig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung. 

Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschliessend):

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
  • wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich. 

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Annullationsversicherung (nicht abschliessend): 

  • Die versicherte Person schliesst für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. 
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen. 
  • Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnde Arzt stellt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest. 

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruchversicherung (nicht abschliessend): 

  • Die versicherte Person schliesst für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Während der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. 
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung eine Lungenentzündung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen. 
  • Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Während der Reise kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnde Arzt empfiehlt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die vorzeitige Rückreise.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschliessend): 

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder Reisebuchung

Verhalten im Schadenfall

Wie erreiche ich die HanseMerkur International im Notfall?

Notruf-Service

Unsere Schweizer Notrufzentrale unterstützt Sie in Notlagen während der Reise, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Die Experten beraten Sie z. B. bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern oder organisieren einen Krankenrücktransport. Wählen Sie im Notfall auf Reisen: +41 43 550 21 21


Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Hinweise für die Erstattung von Leistungen

Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:

  • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Bankverbindung (zur Überweisung des Erstattungsbetrages)
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers

Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente – weitere Infos erhalten Sie im Bereich Schadenmeldung. Bei Schadeneinreichung per Mail bitte Grafiken und Fotos nur gut lesbar und nur als Mailanhang mitschicken.

Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an die:

HanseMerkur International AG
Postfach
9475 Sevelen
Schweiz

E-Mail: claims@hansemerkur.ch

Was mache ich im Falle eines Unfalls während der Reise?

Wichtige Hinweise

Wenn Sie auf einer Reise einen Unfall erleiden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf
  2. In Notfällen kontaktieren Sie unsere Notrufzentrale unter Telefon: +41 43 550 21 21
  3. Melden Sie den Unfall unverzüglich schriftlich oder telefonisch unter: Schadenfall melden
Werden Umbuchungskosten erstattet?

Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich

Wird eine Reise umgebucht, ersetzt die HanseMerkur International die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären.

Wird die Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis zu 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht, erstattet die HanseMerkur International die Kosten der Umbuchung bis maximal CHF 30 pro Person bzw. Objekt.

Wie bekomme ich die Kosten für medizinische Leistungen zurück?

Leistungsabrechnung der KVG/UVG einreichen

Reichen Sie Ihre Rechnungen für medizinische Heilbehandlungen im Ausland zunächst bei der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) oder Ihrer Unfallversicherung (UVG) ein. Danach senden Sie die von der KVG/UVG erstellte Leistungsabrechnung inklusive zugehöriger Belege an die HanseMerkur International. 

Wie melde ich einen Rechtsschutzfall?

Servicecenter kontaktieren

Bei Schadenfällen im Bereich Reiserechtsschutz kontaktieren Sie bitte zunächst unser Servicecenter telefonisch unter: +41 43 550 21 25. Wir leiten Sie danach an unseren Partner Orion Rechtsschutz-Versicherung AG weiter.

Was tun bei einer Autopanne?

Personen-Assistance- und Notrufzentrale kontaktieren

Kontaktieren Sie unsere Schweizer Notrufzentrale unter Telefon +41 43 550 21 21. Die Experten klären die Situation mit Ihnen und organisieren die notwendige Hilfeleistung.

Sicherheit digitaler Daten

Wie sicher ist meine Online-Buchung?

Verschlüsselte Übertragung

Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.

Was ist SSL?

Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung

SSL (Abkürzung für „Secure Socket Layer“) ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.

Wie sicher ist meine Kreditkartenzahlung?

PCI-Sicherheit für Ihre Kreditkarte

Die HanseMerkur International erfüllt den Sicherheitsstandard PCI (Payment Card Industry Data Security Standard) einer weltweiten neutralen Instanz für Kreditkartenzahlungen. Durch diese PCI-Konformität wird Ihre Zahlung per Kreditkarte noch sicherer und Betrugsfällen wird entgegengewirkt.

Mit diesem verbindlichen Sicherheitsstandard wird gewährleistet, dass die HanseMerkur International zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit Ihren Kreditkartendaten kommt und diese nicht verarbeitet.

Zahlungsmöglichkeiten

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Wählen Sie zwischen Rechnung und Kreditkarte

Zahlen Sie mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express und Diners Club International). Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort bei Buchung der Versicherung. Bei Jahresversicherungen bei der ersten Abbuchung sofort und bei ggf. anfallenden Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.

Darüber hinaus können Sie bequem per Rechnung bezahlen. Die Rechnung senden wir Ihnen im Anschluss an diesen Buchungsvorgang per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Über den QR-Code auf der Rechnung können Sie ganz einfach Ihre Versicherungsprämie mobil bezahlen.

Coronavirus

Alle Fragen zu unseren Reiseversicherungen in Bezug auf das Coronavirus finden Sie hier.