Beispielpreis für Einzelpersonen, Reisedauer bis 5 Tage
Planen Sie einen Besuch in der Schweiz oder erwarten Sie Gäste aus dem Ausland? Die Gästeversicherung für die Schweiz schützt Sie vor hohen Kosten bei Erkrankungen oder Unfällen. Ob allein, mit der Familie oder als Gruppe – mit der HanseMerkur Gästeversicherung geniessen Besucher einen unbeschwerten Aufenthalt in der Schweiz und in den Schengen-Staaten. Übrigens: die „Gästeversicherung Schweiz“ ist obligatorisch, damit ein gültiges Schengen-Visum erteilt wird.
Kostenbeteiligung an Heilbehandlungen, Medikamenten und Krankentransporten
Aufenthalte bis zu 185 Tage in der Schweiz und in den Schengen-Staaten
Erstattung bei vorzeitiger Abreise: Wir zahlen Ihnen die Versicherungsprämie anteilig zurück
24-Stunden-Reise-Notruf-Service
Basic |
Empfehlung
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Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung:
Kostenbeteiligung für medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen der versicherten Person während der Reise in der Schweiz und in den Schengen-Staaten. | ||
Personen-Assistance
Personen-Assistance:
Wenn Sie während einer Reise schwer erkranken oder verletzt werden, organisieren und erstatten wir die Kosten für eine medizinische Repatriierung in Ihr Wohnsitzland, für Such-, Rettungs- und Bergungskosten und die Besuchsreise an das Spitalbett für zwei nahestehende Personen. | ||
Geltungsbereich | Schengen-Raum | Schengen-Raum |
Maximale Reisedauer | 185 Tage | 185 Tage |
Abschlusszeitpunkt | bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz | bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz |
Alter | Höchstalter 79 Jahre | Höchstalter 79 Jahre |
Selbstbehalt | CHF 200 pro Schadenfall in der Auslandskrankenversicherung* | CHF 200 pro Schadenfall in der Auslandskrankenversicherung* |
Anzahl der Reisen | Eine Reise | Eine Reise |
Preisübersicht | Download PDF | Download PDF |
Beispielpreis | CHF 41 (Für Einzelpersonen; Reisedauer bis 5 Tage) Prämie berechnen | CHF 44 (Für Einzelpersonen; Reisedauer bis 5 Tage) Prämie berechnen |
Leistungsmerkmale | |
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Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen | |
Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen | |
Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten | |
Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten | |
Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital | |
Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital | |
Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls | |
Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls | |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen | |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen | bis CHF 3‘000 |
Such- und Bergungskosten | |
Such- und Bergungskosten | bis CHF 5‘000 |
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland | |
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland | |
Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer | |
Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer | CHF 100‘000 |
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | |
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | CHF 200 (CHF 750 für Personen über 65 Jahre) |
Leistungsmerkmale | |
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Leistungen | |
Leistungen | |
24-Stunden-Reise-Notruf-Service | |
24-Stunden-Reise-Notruf-Service | |
Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung) | |
Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung) | |
Such- und Bergungskosten | |
Such- und Bergungskosten | bis CHF 20‘000 |
Temporäre Rückkehr an den Wohnort | |
Temporäre Rückkehr an den Wohnort | bis CHF 3‘000 |
Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweiz | |
Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweiz | bis CHF 5‘000 |
Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt) | |
Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt) | bis CHF 80 |
Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten | |
Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten | |
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkosten | |
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkosten | bis CHF 100 |
Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen | |
Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen | |
Versicherte Ereignisse | |
Versicherte Ereignisse | |
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod | |
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod | |
Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination | |
Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination | |
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden | |
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden |
24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren
Unser 24-Stunden-Notruf-Service in der Schweiz unterstützt Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer +41 43 550 2121. Die Experten geben Ihnen Verhaltenstipps und stellen den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her.
Bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz abschliessen
Die Gästeversicherung können Sie bis fünf Tage nach Einreise in der Schweiz abschliessen.
Abhängig vom Abschlusszeitpunkt
Erfolgt der Versicherungsabschluss vor der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz bei der Einreise der versicherten Person in die Schweiz. Erfolgt der Versicherungsabschluss bis spätestens am fünften Tag nach der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz am Tag der Prämienzahlung.
Die Schweiz erfreut sich bei ausländischen Gästen grösster Beliebtheit. Rund 10 Millionen Ausländer besuchen jedes Jahr das Alpenland. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise in der Regel ein Schengen-Visum. Voraussetzung dafür ist eine „Gästeversicherung Schweiz“. Diese Reiseversicherung übernimmt bei Krankheit oder Unfall die Kosten für notwendige Heilungsmassnahmen - zum Beispiel im Spital - oder deckt die Rückführung ins Heimatland.
Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Die HanseMerkur bietet Ihnen die erforderliche Gästeversicherung für die Schweiz zu günstigen Konditionen mit dem Basic-Tarif. Im Premium-Tarif erhalten Besucher zusätzlich zur Heilungskostenversicherung eine Personen-Assistance. Diese Zusatzversicherung trägt die Kosten, wenn ausländische Gäste ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. In Notfällen helfen unsere Experten beispielsweise bei Verlust von Mobiltelefonen oder Kreditkarten.
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