Für Produkte mit Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherungen sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reisebuchung).
Der Versicherungsschutz der Annullationsversicherung beginnt mit Zustellung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zustellung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur International AG und des Versicherungsnehmers. Ausserdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Ausserdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.
Bei Nichtantritt der Reise werden vertraglich geschuldete Annullierungskosten aus versichertem Grund ersetzt. Die Annullationsversicherung umfasst darüber hinaus folgende Leistungen:
Bei verspätetem Reiseantritt:
Bei Umbuchung der Reise:
Versicherte Gründe:
Die Annullationsversicherung ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie gegebenenfalls mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag), unabhängig des Verwandtschaftsverhältnisses oder Wohnsitzes, insgesamt jedoch nicht mehr als 7 Personen.
Die Heilungskosten-Versicherung zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Die Heilungskosten-Versicherung der HanseMerkur bietet daher Hilfestellung und Kostenübernahme für:
Mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie das ganze Jahr über optimal abgesichert. Sie gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und ist weltweit gültig. Die Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherungen) verlängern sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer (Versicherungsperiode) stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern weder der Versicherungsnehmer noch die HanseMerkur International den Vertrag unter der Berücksichtigung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, auch an Sonn- und Feiertagen. Unser weltweiter Notruf-Service auf Reisen ist rund um die Uhr erreichbar: +41 43 550 21 21
Im Notfall wichtig für uns:
Als öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel gelten jene Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benutzung ein Fahrausweis zu lösen ist.
Unsere Personen-Assistance umfasst Notfallhilfe rund um die Uhr. Versicherte Leistungen sind:
Bei Krankheit, Unfall, Tod:
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Handys:
Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum (ab CHF 2'500):
Bei einer Fahrradpanne oder einem Unfall:
Die Personen-Assistance ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.
Als Reise gilt ein mehr als einen Tag dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes oder ein Aufenthalt von kürzerer Dauer an einem mindestens 25 km vom zivilrechtlichen Wohnsitz entfernten Ort unter Ausschluss von Arbeitswegen.
Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie Ihren geplanten Aufenthalt vorzeitig beenden, um nach Hause zurückzureisen (z. B. weil Sie krank sind). Die dadurch anfallenden Kosten (z. B. für die Umbuchung des Flugs) können Sie mit einer Reiseabbruchversicherung absichern.
Den Reisepreis benötigen wir zur Berechnung der Prämie. Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, z. B. Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen etc.
Risikopersonen sind folgende Angehörige der versicherten Person:
Weitere mögliche Risikopersonen sind:
Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäckversicherung.
Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen ausserdem weitere Hinweise für den Notfall.
Sie können bei uns per Rechnung und mit Kreditkarte bezahlen (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club).