Ein Mann schaut nachdenklich auf seinen Laptop, der vor ihm steht.

Insolvenz FTI Deutschland – Fragen und Antworten zu Ihrer Reiseversicherung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Reiseversicherung im Rahmen der Insolvenz der FTI Group in Deutschland.

Kann ich meine Reiseversicherung aufgrund der FTI-Insolvenzanmeldung umbuchen?

Eine Umbuchung auf eine andere Reise ist möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit auf Reise-Neubuchungen beschränkt ist, die innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Reisebeginn stattfinden. Umbuchungen sind zudem nur möglich, solange der ursprüngliche Reisebeginn nicht in der Vergangenheit liegt.

Bitte teilen sie uns die neuen Reisedaten unmittelbar nach erfolgter Buchung mit, sodass wir Ihren Versicherungsschutz entsprechend anpassen können.

Bekomme ich aufgrund der Insolvenz meine Versicherungsprämie für meine Versicherung erstattet?

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihre Reise nun aufgrund der FTI Insolvenz nicht antreten können/konnten.

Sofern Ihre Reise bereits abgesagt wurde erstatten wir Ihnen selbstverständlich alle ab Reiseantritt relevanten Versicherungsleistungen. Dazu gehören die Urlaubsgarantie, die Reise-Krankenversicherung, die Notfall-Versicherung, die Reise-Unfallversicherung sowie die Reisegepäck-Versicherung.

Der Prämienanteil der Reise-Rücktrittsversicherung ist außerhalb der Widerrufsfrist nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Absage Ihrer Reise beginnt die Leistung der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Versicherungsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt bestand für Sie Versicherungsschutz und wir hätten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, z.B. einer unerwartet schweren Erkrankung, die Stornokosten analog unserer Versicherungsbedingungen erstattet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich ist.

Alternativ bieten wir Ihnen gerne an, den Versicherungsschutz auf eine andere/Ersatzreise umzubuchen. Teilen Sie uns in diesem Fall bis 30 Tage vor Reiseantritt oder im Falle einer kurzfristigen Buchung innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung die neuen Reisedaten mit. 

Bitte geben Sie uns für die weiterführende Bearbeitung eine kurze Rückmeldung, ob Sie eine Gutschrift oder eine Umbuchung des gesamten Versicherungspakets wünschen.  

Wurde Ihre Reise noch nicht abgesagt, empfehlen wir, den weiteren Verlauf abzuwarten und eine Kündigung oder Umbuchung der Reiseversicherung erst nach Absage durchzuführen. 

Muss ich mich bei Abschluss der Versicherung über FTI bezüglich meines Versicherungsvertrages an den Veranstalter/FTI wenden?


Wenn Sie über FTI gebucht haben:

Sie müssen sich bezüglich Ihrer Reiseversicherung nicht an FTI wenden. Sofern Ihre Reise bereits abgesagt wurde, erstatten wir Ihnen selbstverständlich alle ab Reiseantritt relevanten Versicherungsleistungen. Dazu gehören die Urlaubsgarantie, die Reise-Krankenversicherung, die Notfall-Versicherung, die Reise-Unfallversicherung sowie die Reisegepäck-Versicherung.

Der Prämienanteil der Reise-Rücktrittsversicherung ist außerhalb der Widerrufsfrist nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Absage Ihrer Reise beginnt die Leistung der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Versicherungsabschluss. Ab diesem Zeitpunkt bestand für Sie Versicherungsschutz und wir hätten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, z.B. einer unerwartet schweren Erkrankung, die Stornokosten analog unserer Versicherungsbedingungen erstattet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass eine vollständige Rückerstattung nicht möglich ist.

Alternativ bieten wir Ihnen gerne an, den Versicherungsschutz auf eine andere/Ersatzreise umzubuchen. Teilen Sie uns in diesem Fall bis 30 Tage vor Reiseantritt oder im Falle einer kurzfristigen Buchung innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung die neuen Reisedaten mit. 

Bitte geben Sie uns für die weiterführende Bearbeitung an, ob Sie eine Gutschrift oder eine Umbuchung des gesamten Versicherungspakets wünschen.  

Wurde Ihre Reise noch nicht abgesagt, empfehlen wir, den weiteren Verlauf abzuwarten und eine Kündigung oder Umbuchung der Reiseversicherung erst nach Absage durchzuführen.

Wenn Sie nicht über FTI gebucht haben, wenden Sie sich bitte an das buchende Reisebüro.

Meine Reise beginnt bereits in paar Tagen, ist eine Umbuchung auf eine kurzfristig gebuchte Reise möglich?

Eine Umbuchung ist möglich. Sofern Sie bisher keine Reiseabsage erhielten, empfehlen wir, die Absage der Reise abzuwarten und erst dann eine Umbuchung vorzunehmen.

Ist die HanseMerkur Reiseversicherung Mitglied im DSRF (Deutscher Reisesicherungsfonds)?

Die HanseMerkur Reiseversicherung ist kein Mitglied des DRSF, da wir keine Reisen anbieten, sondern ausschließlich Versicherungsleistungen. 

Der DRSF schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseanbieters. Meldet ein beim DRSF abgesicherter Reiseanbieter Zahlungsunfähigkeit an, sorgt er dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Weitere Informationen zum DRSF finden Sie unter https://drsf.reise/

Ist die HanseMerkur Reiseversicherung/TourVers der Insolvenzversicherer?

Wir möchten darauf hinweisen, dass die HanseMerkur Reiseversicherung AG nicht der Insolvenzversicherer der FTI Group ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden.

Ich bin im Urlaub gestrandet, zahlt die HanseMerkur Reiseversicherung meine Rückreise?

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die HanseMerkur Reiseversicherung AG nicht der Insolvenzversicherer der FTI Group ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden. 

Ich habe ein Flex-Tarif gebucht. Kann ich meine Versicherung stornieren oder umbuchen?

Wenn Sie einen "Flex-Tarif" bei einem Reiseveranstalter buchen/gebucht haben und bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Reise kostenlos stornieren können, dann kann auch unsere Reiserücktrittsversicherung bis zu diesem Zeitpunkt erstattet werden.

Da wir durch die Option der kostenfreien Stornierung der Reise nicht im Risiko standen, ist die Erstattung der Reiserücktrittsversicherung möglich - bei normalen Buchungen mit Stornokosten ab Beginn der Buchung, bleibt unsere Regelung bestehen, dass die ReiserücktrittsversicherungV bzw. der Anteil der Reiserücktrittsversicherung in Reiseschutz-Paketen nicht erstattet werden kann.

Ich habe vor ein paar Tagen noch eine Reise über FTI gebucht, kann ich meine Versicherung innerhalb der Widerrufsfrist stornieren?

Widerruf ist in der gesetzlichen Widerrufsfrist möglich.

Der Veranstalter ist insolvent. Ich habe bereits eine Anzahlung geleistet. Erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Anzahlung?

Der Verlust der Anzahlung durch Insolvenz ist kein versichertes Ereignis der Reiserücktrittversicherung. 

Sofern Sie eine FTI Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.

Wird meine Reise trotz der Insolvenz noch durchgeführt?

Leider können wir keine Auskunft zu den Reisen erteilen, diese Informationen liegen uns nicht vor. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder den zuständigen Insolvenzverwalter zu wenden. Dort können Ihr Anliegen und Ihre Fragen entsprechend beantwortet werden. 

Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung kostenfrei stornieren, wenn aufgrund eines kostenfreien Stornos keine Stornokosten entstehen?

Leider ist der Anteil der Reiserücktrittsversicherung in Reiseschutz-Paketen nicht stornierbar.

An wen wende ich mich für die Erstattung des Reisepreises?

Falls Sie eine FTI Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass Ihre geleisteten Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.

Kann ich von meiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn der Veranstalter Insolvenz angemeldet hat und ich Angst habe, dass meine Reise auch abgesagt wird?

Dies ist kein versichertes Ereignis. Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen möglicher Absage gehört nicht dazu.

Kann ich meine FTI-Kfz-Haftpflicht- und Selbstbehaltsausschlussversicherung für Miet-PKW, -Motorräder und -Camper auf eine andere Reise umbuchen?

Eine Umbuchung ist nicht möglich. Wenden Sie sich bitte bezüglich Ihrer FTI-Kfz-Haftpflicht- und Selbstbehaltsausschlussversicherung für Miet-PKW, -Motorräder und -Camper direkt an FTI.