Reisegepäckversicherung – umfassender Schutz für Ihr Hab & Gut

Unterwegs ist es nicht immer möglich, stets ein Auge auf Ihr Reisegepäck zu haben. Noch dazu geben Sie Ihre Koffer, Trolleys und Co. auf Reisen oftmals in fremde Hände – sei es auf Flug- und Busreisen oder Kreuzfahrten. Damit Ihr Hab und Gut umfassend abgesichert ist, lohnt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Wann eine Gepäckversicherung greift, welche Gegenstände versicherbar sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Warum ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Haben Sie es auch schon einmal erlebt? Sie möchten in die wohlverdienten Ferien starten, warten am Zielflughafen auf Ihr Gepäck und dann das: Ihr Koffer befindet sich nicht auf dem Abholband. Nicht immer ist er danach noch auffindbar und kann nachgesendet werden. Da der Verlust Ihres Gepäcks schon ärgerlich genug ist, sollten Sie nicht auch noch hohe Kosten für den Ersatz Ihrer mitgeführten Gegenstände investieren müssen. Für diesen Fall ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll, die den Zeitwert Ihres Reisegepäcks gegen Abhandenkommen (z. B. durch ein Transportunternehmen) absichert.

Auch wenn Ihr Reisegepäck beschädigt am Zielort ankommt, greift der Versicherungsschutz einer Reisegepäckversicherung. Nicht zuletzt müssen Sie ohne Versicherung mit teils hohen Wiederbeschaffungskosten rechnen, falls Ihr Gepäck durch Diebstahl oder Raub abhanden kommt oder stark beschädigt wird. Die Reisegepäckversicherung der HanseMerkur bietet gegen alle Eventualitäten umfangreichen Schutz.

Welche Leistungen sollte eine Reisegepäckversicherung enthalten?

Beim Abschluss einer Gepäckversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese Ihr Gepäck nicht nur gegen Diebstahl und Beschädigung absichert. Falls Sie wertvolles Gepäck z. B. auf einer Flugreise einchecken, sollte ein möglicher Verlust oder Schaden versichert sein.

Wie funktioniert der Versicherungsschutz einer Reisegepäckversicherung? Sollte Ihr Reisekoffer durch ein unvorhersehbares Ereignis abhandenkommen, beschädigt oder gar zerstört werden, erstattet die Gepäckversicherung den Zeitwert Ihrer betroffenen Gegenstände. Das bedeutet, Sie erhalten die Kosten für den Wert, den Ihr Reisegepäck zum Zeitpunkt des Verlusts oder vor der Beschädigung hatte, retour. Zusammenfassend entschädigt Sie der Reisegepäckschutz in folgenden Fällen:

  • Verlust, Beschädigung oder verspätete Lieferung durch ein Transportunternehmen
  • Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Gepäck
  • Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn Ihr Gepäck nicht am selben Tag ausgeliefert werden kann (CHF 250 bei Einzelpersonen/CHF 500 bei Familien)
  • Wiederbeschaffung von Ausweisen und Visa (CHF 200)

Wie kann ich eine Reisegepäckversicherung abschliessen?

Da eine Reisegepäckversicherung Ihren Versicherungsschutz auf Reisen vervollständigt, bieten wir diese nicht als Einzelversicherung, sondern innerhalb unserer Reiseversicherungspakete an. So profitieren Sie auf Reisen immer von einem Rundumschutz: kombiniert mit einer Annullations- und Reiseabbruchversicherung, einer Personen-Assistance und je nach Paket und Tarif einer Heilungskosten- und Rechtsschutzversicherung. Bei einer Eigenanreise mit dem Auto profitieren Sie zusätzlich von einer Pannenhilfe. Die Versicherungssumme innerhalb der Gepäckversicherung variiert von CHF 500 im Tarif „Travel Premium“ bis CHF 2‘000 bei Einzelpersonen/CHF 4‘000 bei Familien im Jahrestarif „Travel Premium 365“.

Diese Reiseversicherungspakete enthalten eine Reisegepäckversicherung:

Jedes unserer Versicherungspakete kombiniert verschiedene Reiseversicherungen, zugeschnitten auf Ihre individuelle Reisedauer und Art Ihrer Reise. Für einmalige oder mehrere Reisen im In- und Ausland empfehlen wir unsere Reiseversicherungen „Travel Premium“ inklusive Reiserücktrittsversicherung und „Travel Premium 365“. Speziell für weltweite Tauchferien und Tauchgänge in der EU eignet sich unsere Tauchversicherung „Travel Dive 365“.

Welche Gegenstände gelten als versichert?

Innerhalb der Reisegepäckversicherung der HanseMerkur sind folgende Gegenstände versichert:

  • Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf, die auf Reisen mitgenommen werden
  • Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden
  • Sportgeräte – z. B. Ski, Snowboards – mit Zubehör
  • Musikinstrumente
  • Wertsachen (solange sie bestimmungsgemäss getragen, benutzt oder sicher verwahrt mitgeführt werden. Alternativ können Sie Wertsachen auch in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffs verwahren)

Welche Ausschlüsse gibt es?

Bitte beachten Sie, dass folgende Gegenstände nicht versichert werden können:

  • Wertsachen, die von einer besonderen Versicherung gedeckt sind
  • Handelswaren, Warenmuster, Briefmarken, Gegenstände mit Kunst- oder Sammlerwert und Berufswerkzeuge
  • Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Zahngold, Prothesen jeder Art
  • Schusswaffen jeder Art
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger und Fallschirme, jeweils mit Zubehör

Auf einen Blick – die Reisegepäckversicherung der HanseMerkur

Mit der Reisegepäckversicherung der HanseMerkur ist Ihr mitgeführtes Gepäck umfassend gegen Schäden, Raub und Elementarereignisse abgesichert. Schliessen Sie die Gepäckversicherung innerhalb unserer Einmalversicherung "Travel Premium" oder unseren Jahresversicherungen "Travel Standard 365" und "Travel Premium 365" ab, profitieren Sie u.a. von diesen Vorteilen:

  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Kein Selbstbehalt
  • Maximale Reisedauer von 62 Tagen
  • Buchbar für Flug-, Bahn-, Bus-, Schiffsreisen, Eigenanreise mit dem Auto
  • Rundumschutz durch wertvolle Zusatzversicherungen

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf unseren Produktseiten und innerhalb unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.