Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe H

Heilungskosten-Versicherung

Die Heilungskosten-Versicherung zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Die Heilungskosten-Versicherung der HanseMerkur bietet daher Hilfestellung und Kostenübernahme für:

  • Stationäre Behandlungen im Spital einschliesslich unaufschiebbarer Operationen
  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschliesslich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen sowie unfallbedingtem provisorischem Zahnersatz bzw. provisorischen Zahnprothesen
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen sowie Fehl- und Frühgeburten bis einschliesslich der 36. Schwangerschaftswoche
  • Notwendige Heilbehandlungen des neu geborenen Kindes bei einer Frühgeburt bis einschliesslich der 36. Schwangerschaftswoche
  • Medikamente, Heil- und Verbandmittel
  • Behandlungen durch staatlich zugelassene Chiropraktiker
  • Verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Spital, sofern ein mitversichertes Kind bis einschliesslich des vollendeten 13. Lebensjahres stationär behandelt wird
  • Ist die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht Versicherungsschutz für die Kosten der Heilbehandlung über das Ende des Versicherungszeitraumes hinaus bis zum Tag der Transportfähigkeit.
  • Die Deckung ist subsidiär zur bestehenden Deckung aus der obligatorischen Krankenversicherung