Für Produkte mit Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherungen sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reisebuchung).
Der Versicherungsschutz der Annullationsversicherung beginnt mit Zustellung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zustellung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur International AG und des Versicherungsnehmers. Ausserdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Ausserdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.
Bei Nichtantritt der Reise werden vertraglich geschuldete Annullierungskosten aus versichertem Grund ersetzt. Die Annullationsversicherung umfasst darüber hinaus folgende Leistungen:
Bei verspätetem Reiseantritt:
Bei Umbuchung der Reise:
Versicherte Gründe:
Die Annullationsversicherung ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.