Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe R

Reise

Als Reise gilt ein mehr als einen Tag dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes oder ein Aufenthalt von kürzerer Dauer an einem mindestens 25 km vom zivilrechtlichen Wohnsitz entfernten Ort unter Ausschluss von Arbeitswegen.

Reiseabbruch

Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie Ihren geplanten Aufenthalt vorzeitig beenden, um nach Hause zurückzureisen (z. B. weil Sie krank sind). Die dadurch anfallenden Kosten (z. B. für die Umbuchung des Flugs) können Sie mit einer Reiseabbruchversicherung absichern.

Reisepreis

Den Reisepreis benötigen wir zur Berechnung der Prämie. Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, z. B. Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen etc.

Risikopersonen

Risikopersonen sind folgende Angehörige der versicherten Person:

  • Ehepartner, eingetragene Partner oder Konkubinatspartner
  • Kinder, Adoptiv-, Stief-, Schwieger- und Pflegekinder, Enkel
  • Eltern, Adoptiv-, Stief-, Schwieger-, Pflege- und Grosseltern
  • Geschwister, Schwäger/Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen

Weitere mögliche Risikopersonen sind:

  • Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; dies gilt nicht, wenn mehr als sechs Personen oder bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise buchen;
  • Betreuungspersonen, Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen;
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, sofern gesondert vereinbart.