Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäckversicherung.
Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen ausserdem weitere Hinweise für den Notfall.